• Hand aufstrecken an der KGV

Kirchgemeindeversammlung

Donnerstag, 12. November 2026, Pfarreizentrum Untersiggenthal

 

Liebe Stimmbürgerinnen
Liebe Stimmbürger

Mit dieser Einladung zur jährlichen Kirchgemeindeversammlung erhalten Sie viele Informationen über die finanzielle Lage, die Tätigkeiten und die zahlreichen Anlässe in unserer Kirchgemeinde im vergangenen Jahr.
Er ist erfreulich zu sehen, wie vielfältig sich die zahlreichen mit unserer Kirchgemeinde verbundenen Gruppierungen und Organisationen engagieren. Ihr Einsatz und ihre freiwillige Arbeit tragen wesentlich zu einem lebendigen und vielfältigen Kirchgemeinde­leben bei. Dafür möchten wir alle Beteiligten herzlich danken.

Eine wichtige Herausforderung für die Kirchenpflege bleibt die finanzielle Entwicklung unserer Kirchgemeinde. Unser Ziel ist es, den Steuerfuss stabil zu halten und gleichzeitig den Erwartungen gerecht zu werden. Studieren Sie unser Budget und diskutieren Sie an der Versammlung mit.
Die Kirchgemeindeversammlung 2026 findet turnusgemäss in Untersiggenthal statt.
Das Seelsorgeteam, die Mitglieder der Kirchenpflege und alle, welche sich für ein gutes Gelingen der Kirchgemeindeversammlung engagieren, freuen sich auf ihre Teilnahme und Ihr aktives Mitdiskutieren – und auf den anschliessenden Austausch bei Brot und Wein.

Im Namen der Kirchenpflege
Josef Sieber, Präsident

 

Donnerstag, 12. Nov. '26
19.30 Uhr

Pfarreizentrum Untersiggenthal

Traktanden

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 13. November 2025
  2. Bilanz und Erfolgsrechnung 2025
  3. Rechenschaftsbericht der Kirchenpflege
  4. Bericht aus dem Pastoralraum
  5. Stellenplan und Budget 2027
  6. Verschiedenes / Umfrage

Aktenauflage

Die Akten für die KGV sind als digitale Dokumente nebenan abrufbar. Die gedruckten Broschüren zum mitnehmen liegen in der Kirche in Untersiggenthal und Nussbaumen auf.

Akteneinsicht und Auflage besteht bis zum Versammlungstermin im Sekretariat (Pfarrhaus, 5416 Kirchdorf) während den folgenden Zeiten:

08:30 – 12:00 Uhr, Montag bis Freitag:

14:00 – 17:00 Uhr, Dienstag & Donnerstag:

Falls Sie Fragen haben, können diese mündlich nach vorheriger Terminabsprache, oder auch per Mail an fibu@kath-siggenthal.ch gerichtet werden.

Publikationsorgane der Kath. Kirchgemeinde Kirchdorf

Rechtliche Hinweise

Es gilt das Organisationsstatut der Röm.-Kath. Landeskirche des Kantons Aargau. Unter anderem gelten folgende Regeln für die Kirchgemeindeversammlung:

■ Eingabe von Traktanden

Gemäss des Organisationsstatuts der Röm.-Kath. LandeskircheArt.30 Abs.5 können 20 oder mehr Stimmberechtigte verlangen, dass ein bestimmtes Geschäft auf die Traktandenliste der nächsten Kirchgemeinde­versammlung gesetzt wird. Ein solches Begehren ist zu begründen und der Kirchenpflege mindestens 90 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich einzureichen.

■ Fakultatives Referendum

Alle Beschlüsse an der KGV unterstehen dem fakultativen ReferendumArt.32. Dieses muss innerhalb 30 Tagen ab der Veröffentlichung schriftlich zustande kommen.

■ Bekanntmachung der Traktanden, Geschäfte und Unterlagen

Mindestens 14 Tage vor der Versammlung sind die Traktanden öffentlich bekannt zu machen und die für die Behandlung der Geschäfte notwendigen Unterlagen öffentlich aufzulegen.